Wir prüfen Ihren
Anspruch
coronabedingte Schließung des Fitnessstudios?
Während der Pandemie mussten aufgrund der staatlichen Anordnung zahlreiche Fitnessstudios schließen. Hierbei haben die Kunden oftmals weiterhin die monatlichen Beiträge zahlen müssen, ohne eine Leistung zu erhalten. Viele Fitnessstudios bieten ihren Kunden nun eine Verlängerung der Vertragslaufzeit an, dabei haben die Kunden laut des neusten BGH-Urteils vom 04.05.2022 einen Anspruch auf Rückzahlung der Beträge ohne eine Verlängerung der Laufzeit.
Haben Sie auch während der Schließung der Studios weiter Ihre Beträge gezahlt?
Wir prüfen unverbindlich, ob Sie einen Anspruch auf Rückerstattung haben