
Ihr Rechtsanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Handels- und Gesellschaftsrecht
Eine kompetente Beratung in den verschiedensten Bereichen des wirtschaftlichen Handels ist für den Erfolg eines jeden Unternehmens wesentlich. Ein besonderes Augenmerk unserer Beratung liegt nicht nur in der rein rechtlichen Überprüfung, sondern wir haben stets die wirtschaftlichen Auswirkungen unserer Beratung im Blick.
Handelsvertreterverträge:
Sind Sie Handelsvertreter oder Unternehmer und wollen einen Handelsvertreter einsetzen?
Wir gestalten Ihren Handelsvertretervertrag oder Vertriebsvertrag nach Ihren individuellen Bedürfnissen nach dem aktuellen Stand der Rechtsprechung.
Handelskauf:
Als Handelskauf wird ein Kaufvertrag bezeichnet, der für mindestens eine der beteiligten Parteien ein Handelsgeschäft ist. Wir beraten Sie hinsichtlich der rechtlichen Besonderheiten beim Handelskauf und setzen uns für Ihre rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen ein.
Wir beraten Sie bei der Gestaltung,
Umsetzung und Abwicklung von Handelsvertreterverträgen sowie im
Hinblick auf rechtliche
Besonderheiten beim Handelskauf.