Wann benötigt man einen Notar?
Einen Notar muss man immer dann aufsuchen, wenn der Rechtsverkehr für eine Willenserklärung oder einen geforderten Nachweis eine spezielle Form vorschreibt, wie z.B. die Beurkundung oder die Beglaubigung.
Durch die Beglaubigungen von Unterschriften erzeugt der Notar eine Beweiskraft. Die Beurkundung wahrt die zwingende Formvorschrift eines Vertrages. Der Notar kann auch Tatsachen beurkunden oder Eide abnehmen. Darüber hinaus übernimmt der Notar eine schlichtende und vermittelnde Urkundstätigkeit und hat stets neutral zu bleiben.
Den Notar trifft eine sog. Urkundsgewährungspflicht. Anfragen dürfen grundsätzlich nicht abgelehnt werden.
Generell nimmt der Notar die Aufgabe der vorsorgenden Rechtspflege dar. Durch seine Tätigkeit soll ein Streit vor Gericht verhindert werden.