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Neuigkeiten

Hier erfahren Sie die neusten Informationen über

SEEBACH FREY & PARTNER sowie zu rechtlichen Neuigkeiten

01.04.2023

Sven Witzel beginnt zum 1. April 2023 als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht bei SEEBACH FREY & PARTNER 

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Zum 1. April hat Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Sven Witzel bei SEEBACH FREY & PARTNER begonnen. 

Neben dem Verkehrsrecht ist Sven Witzel auch auf den Gebieten des allgemeinen Zivilrechts, Arbeitsrechts, Energierechts und Vertragsrechts tätig.

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Wir freuen uns sehr, mit Sven Witzel einen weiteren kompetenten und erfahrenen Rechtsanwalt im Team begrüßen zu dürfen.

SFP
01.01.2023

Zum 1. Januar 2023 tritt das sog. Ehegattennotvertretungsrecht in Kraft

Arzt

Seit dem 1. Januar 2023 kann ein Ehegatte im Notfall auch ohne vorhandene Patientenverfügung Entscheidungen über notwendige Behandlungen des anderen Ehegatten treffen. 

Das sog. Ehegattennotvertretungsrecht ersetzt jedoch keine Patientenverfügung und ist im Falle des Wunsches, dass der Ehegatte entsprechende Entscheidungen nicht treffen soll, zu widerrufen.

SFP
01.08.2022

Bundesnotarkammer führt Verfahren zur Online-Gründung von Gesellschaften ein

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Zum 1. August hat die Bundesnotarkammer ein Online-Verfahren eingeführt, mithilfe dessen die Gründung einer GmbH oder einer UG (haftungsbeschränkt) erfolgen kann. Ebenfalls können Registeranmeldungen in einem Online-Verfahren durchgeführt werden. 

Erstmals ist eine notarielle Beurkundung in der Bundesrepublik somit online möglich und wirksam. 

 

Die Auswahl einer Notarin oder eines Notars erfolgt über:

 

https://www.onlineverfahren.notar.de

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Eine Identifizierung der Beteiligten erfolgt per Personalausweis/

Reisepass und der sog. Notar-App. Diese können Sie z.B. im App-Store

herunterladen.

Zusätzlich zu den regulären Gebühren fallen 25,00 Euro bei einer

Online-Beurkundung und 8,00 Euro bei einer Online-Beglaubigung an.

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SFP
04.05.2022

Grundsatzurteil des BGH zur coronabedingten Schließung von Fitnessstudios. SFP prüft Ihren Anspruch

Fitness

Während der Pandemie mussten aufgrund der staatlichen Anordnung zahlreiche Fitnessstudios schließen. Hierbei haben die Kunden oftmals weiterhin die monatlichen Beiträge zahlen müssen, ohne eine Leistung zu erhalten. Viele Fitnessstudios bieten ihren Kunden nun eine Verlängerung der Vertragslaufzeit an, dabei haben die Kunden laut des neusten BGH-Urteils vom 04.05.2022 einen Anspruch auf Rückzahlung der Beträge ohne eine Verlängerung der Laufzeit. 

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>> wir prüfen Ihren Anspruch

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27.04.2022

ab sofort- open wednesday in der Kanzlei

SEEBACH

Ab sofort gibt es bei SEEBACH FREY & PARTNER jeden Mittwoch von 10.00 bis 12.00 Uhr den "open wednesday".

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Zu dieser Zeit ermöglichen wir unsere juristischen Leistungen ohne vorherige Terminabsprache. 

 

Fühlen Sie sich daher ganz unkompliziert willkommen.

SFP
08.03.2022

SEEBACH FREY & PARTNER veranstaltet Aktion zum Weltfrauentag 2022

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„give a girl a robe and she can conquer the world.“ Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, die Frauenquote im Anwaltsberuf zu fördern. Um einen Einblick in unseren schönen und abwechslungsreichen Alltag zu ermöglichen, laden wir am 8. März zu SFP x internationaler Frauentag ein .Neben spannenden Fällen und Vorträgen von Juristinnen freuen wir uns auf den direkten Austausch mit Euch.Liebe Juristinnen-to-be, ob Schülerinnen, Studentinnen oder Absolventinnen, meldet Euch gerne per pn oder per E-Mail an info@seebach-frey.de​

Annika Seebach
01.01.2022

Die neue Schuldrechtsreform

Schuldrecht

Zum 1. Januar 2022 wurde das Schuldrecht modernisiert und europäischen Richtlinien angepasst.

Wir haben für unsere Mandanten ein Whitepaper zum Download erstellt, welches die wichtigsten Änderungen übersichtlich darstellt.

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Download

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16.12.2021

SEEBACH FREY & PARTNER begleitet Just Spices beim Verkauf ihrer Anteile an Kraft Heinz

Just Spices SEEBACH

Rechtsanwältin Annika Seebach, Gründerin und geschäftsführende Partnerin von SEEBACH FREY & PARTNER, hat die Gründer von Just Spices im Rahmen des Verkaufs von Anteilen an den internationalen Lebensmittelkonzern Kraft Heinz im Bereich litigation/ dispute resolution begleitet.

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Der US-Lebensmittelkonzern übernimmt 85 Prozent der Anteile des erfolgreichen Düsseldorfer Start-ups Just Spices. 15 Prozent werden weiterhin von den Gründern gehalten, welche das Unternehmen auch fortwährend führen.

Annika Seebach berät und vertritt Just Spices als Rechtsanwältin bereits seit über vier Jahren. Das Team von SEEBACH FREY & PARTNER freut sich auf die weitere Zusammenarbeit mit dem Gewürz-Unternehmen.

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s. auch

Legal Tribune Online - www.lto.de

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Juve - www.juve.de

Annika Seebach
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