FAQs
häufig gestellte Fragen
...und ihre Antworten.
/ FAQs Notariat
/ Was ist eine notarielle Unterschriftsbeglaubigung?
/ Wann benötigt man einen Notar?
/ Was ist eine notarielle Beurkundung?
/ Gibt es spezialisierte Notare?
/ Wer sucht den Notar aus?
/ Was kostet ein notarieller Vertrag?
/ Kann der Notar zu mir nach Hause kommen?
/ Was ist eine Verwalterbestellung?
/ Was ist eine Verwalterzustimmung?
Was ist eine notarielle Unterschriftsbeglaubigung?
Gemäß § 40 Abs. 1 Beurkundungmsgesetz hat eine Unterschriftsbeglaubigung oder die Anerkennung einer Unterschrift in Gegenwart des Notars zu erfolgen. Dies stellt ein in der Praxis wichtiges Verfahren dar. Viele Gesetze sehen die öffentliche Beglaubigung einer Unterschrift vor, so z.B. die Erbausschlagung, welche nur zur Niederschrift des Nachlassgerichts erklärt oder in öffentlich beglaubigter Form abgegeben werden kann (vgl. § 1945 BGB). Andernfalls ist die Erklärung unwirksam.
Im Regelfall erfolgt die Unterschriftsbeglaubigung, indem die erschienene Person dem Notar ein Dokument vorlegt, welches der Notar nicht selbst entworfen haben muss. Dieses Dokument stellt eine sog. Privaturkunde dar. Die erschienene Person unterzeichnet dieses Dokument sodann in Gegenwart des Notars, welcher die Urkunde wiederum mit einem sog. Beglaubigungsvermerk versieht. Dieser Vermerk begründet den Beweis der bezeugten Tatsachen. Nach Ausfertigung durch den Notar kann die erschienene Person die Unterschriftsbeglaubigung für den Rechtsverkehr verwenden.
Wann benötigt man einen Notar?
Einen Notar muss man immer dann aufsuchen, wenn der Rechtsverkehr für eine Willenserklärung oder einen geforderten Nachweis eine spezielle Form vorschreibt, wie z.B. die Beurkundung oder die Beglaubigung.
Durch die Beglaubigungen von Unterschriften erzeugt der Notar eine Beweiskraft. Die Beurkundung wahrt die zwingende Formvorschrift eines Vertrages. Der Notar kann auch Tatsachen beurkunden oder Eide abnehmen. Darüber hinaus übernimmt der Notar eine schlichtende und vermittelnde Urkundstätigkeit und hat stets neutral zu bleiben.
Den Notar trifft eine sog. Urkundsgewährungspflicht. Anfragen dürfen grundsätzlich nicht abgelehnt werden.
Generell nimmt der Notar die Aufgabe der vorsorgenden Rechtspflege dar. Durch seine Tätigkeit soll ein Streit vor Gericht verhindert werden.
Was ist eine notarielle Beurkundung?
Im Rahmen einer sog. Beurkundungsverhandlung beurkundet der Notar Willenserklärungen der erschienenen Personen oder solchen, die sich in der Beurkundung vertreten lassen.
Der Notar hat hierbei den gesamten Text zwingend vorzulesen und seinen Erklärungspflichten nachzukommen. Wenn dieses Verfahren nicht beachtet wird, kann die Beurkundung unwirksam sein. Im Regelfall treten die Personen an den Notar mit einem konkreten Beurkundungswunsch heran. Das beste Beispiel stellt die notarielle Beurkundung eines Immobilienkaufvertrages dar, § 311b BGB. In Deutschland können Grundstücke (Immobilien stellen ein Zubehör des Grundstücks dar) nur übertragen werden, wenn ein entsprechender Vertrag von einem Notar beurkundet worden ist. Es handelt sich um die strengste Verfahrensvorschriften, welche nicht umgangen werden können.
Gibt es spezialisierte Notare?
Nein. Jeder in der Bundesrepublik Deutschland bestellte Notar hat Sie grundsätzlich auf jedem notariellen Gebiet zu beraten und Ihr Anliegen zu beurkunden.
Sog. Anwaltsnotare führen jedoch ggf. Fachanwaltstitel und verfügen somit auf einem Rechtsgebiet über eine überdurchschnittliche Kenntnis. Auch mag es Notare geben, welche überwiegend auf Immobilienverträge oder gesellschaftsrechtliche Verträge beurkunden. Eine offizielle notarielle Spezialisierung gibt es jedoch nicht.
Wer sucht den Notar aus?
In Deutschland wählt der Käufer einer Immobilie in der Regel den Notar aus. Dies liegt daran, dass der Käufer die Kosten für den Notar zu tragen hat und daher in der Position ist, den Notar auszuwählen, dem er vertraut. Dies gilt insbesondere bei Immobilienkäufen, bei denen die notarielle Beurkundung des Kaufvertrages gesetzlich vorgeschrieben ist.
Es gibt jedoch keine feste Regel, die besagt, dass nur der Käufer den Notar auswählen darf. Bei z.B. Eheverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen ist es ratsam, dass beide Parteien sich gemeinsam auf einen Notar einigen.
Wichtig ist, dass Notare in Deutschland unabhängig und neutral agieren. Sie sind verpflichtet, alle Parteien gleichermaßen zu beraten und sicherzustellen, dass die rechtlichen Schritte korrekt und fair durchgeführt werden.
Was kostet ein notarieller Vertrag?
Die sog. Beurkundungsgebühr richtet sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Die jeweilige Gebühr orientiert sich an dem Begehren der Beteiligten. So löst ein gemeinschaftliches Testament z.B. eine 2,0 Gebühr aus, während für ein Einzeltestament eine 1,0 Gebühr anfällt.
Für die Bemessung des Geschäftswertes ist (seit 01.08.2013) gem. § 97 Abs. 1 GNotKG der unter Beachtung des § 46 Abs. 2 und 3 GNotKG zu ermittelnde Wert des übertragenen Wirtschaftsguts maßgebend, wobei der Notar eigene Ermittlungen anstellen kann.
Zudem können u.a. Vollzugs- und Betreuungsgebühren anfallen.
Fakt ist, dass ein Notar keine Kostenermäßigungen geben darf. Eine notarielle Beurkundung oder Beglaubigung löst daher bei jedem Notar dieselben Kosten aus.
Kann der Notar zu mir nach Hause kommen?
Es kommt drauf an. Grundsätzlich hat der Notar in seiner Geschäftsstelle (also in seinem Büro) zu beurkunden. Auf Ersuchen der Beteiligten kann sich der Notar jedoch zu diesen nach Hause begeben und dort notariell tätig werden. Dieser Ort sollte sich in seinem Amtsbezirk befinden.
Eine Beurkundung außerhalb der Geschäftsstelle ist dann möglich, wenn besondere Gründe vorliegen, z.B. Krankheit oder Behinderung der Beteiligten.
Denkbar ist eine solche Auswärtsbeurkundung auch, wenn eine erhöhte Anzahl von Beteiligten, sodass eine Tätigkeit in den Räumlichkeiten des Notars nicht möglich ist.
Was ist eine Verwalterbestellung?
Verwalterbestellung und Notar: Eine Einführung in die Grundlagen
Die Verwalterbestellung ist ein wichtiger Prozess im Bereich des Immobilien- und Wohnungseigentumsrechts. Sie bezieht sich auf die Ernennung eines Verwalters, der für die ordnungsgemäße Verwaltung einer Immobilie, insbesondere einer Wohnungseigentumsanlage, verantwortlich ist. In diesem Zusammenhang spielt der Notar eine entscheidende Rolle, da er bei der Beurkundung der Verwalterbestellung und der Sicherstellung der Rechtssicherheit beteiligt ist.
1. Die Rolle des Verwalters
Ein Verwalter ist eine Person oder eine Firma, die mit der Verwaltung von Immobilien beauftragt ist. Dies umfasst eine Vielzahl von Aufgaben, wie z.B. die Organisation der Instandhaltung und Instandsetzung, die Erstellung von Hausordnungen, die Abwicklung von Mietverträgen und die Verwaltung der Finanzen. Im Kontext des Wohnungseigentumsrechts ist der Verwalter für die Interessen der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) verantwortlich und hat seine Pflichten im Sinne des Wohlergehens der Gemeinschaft auszuüben.
2. Der Prozess der Verwalterbestellung
Die Verwalterbestellung erfolgt in der Regel durch einen Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft, der während einer Eigentümerversammlung gefasst wird. Dabei werden die Kandidaten für die Verwalterposition vorgestellt und die Eigentümer stimmen über die Auswahl ab. Die Bestellung erfolgt in der Regel für einen bestimmten Zeitraum, der im Beschluss festgelegt ist.
3. Die Rolle des Notars
Der Notar ist ein unabhängiger juristischer Fachmann, der für die Beurkundung von Rechtsgeschäften, wie etwa der Verwalterbestellung, zuständig ist. Er sorgt für die Rechtssicherheit und die Wahrung der Interessen aller Beteiligten. Bei der Verwalterbestellung prüft der Notar die Vollmachten der anwesenden Wohnungseigentümer, stellt sicher, dass die Beschlussfassung ordnungsgemäß erfolgt ist und beurkundet den Beschluss.
Außerdem ist der Notar verantwortlich für die Eintragung des Verwalters im Grundbuch, wenn dies erforderlich ist. Dies gewährleistet die Transparenz und Rechtssicherheit für alle Beteiligten, einschließlich zukünftiger Käufer und Verkäufer der betreffenden Immobilien.
4. Die Bedeutung der Verwalterbestellung und des Notars
Die Verwalterbestellung ist ein zentraler Aspekt der Verwaltung von Wohnungseigentumsanlagen und trägt dazu bei, dass die Interessen der Wohnungseigentümer gewahrt bleiben. Der Notar spielt hierbei eine entscheidende Rolle, indem er die Rechtssicherheit und die Wahrung der Interessen aller Beteiligten gewährleistet. Durch die Zusammenarbeit von Verwalter und Notar wird ein professionelles Management der Immobilie und eine korrekte Umsetzung der rechtlichen Vorgaben sichergestellt.
Was ist eine Verwalterzustimmung?
Verwalterzustimmung und Notar: Eine Einführung in die wesentlichen Aspekte
Die Verwalterzustimmung ist ein wichtiger Bestandteil im Bereich des Immobilien- und Wohnungseigentumsrechts. Sie bezieht sich auf die Zustimmung eines Verwalters zu bestimmten Rechtsgeschäften, die die betreute Immobilie betreffen, wie etwa den Verkauf oder die Vermietung von Wohnungseigentum. In diesem Kontext spielt der Notar eine entscheidende Rolle, da er bei der Beurkundung der Verwalterzustimmung und der Sicherstellung der Rechtssicherheit beteiligt ist.
1. Die Bedeutung der Verwalterzustimmung
Die Verwalterzustimmung ist in bestimmten Fällen erforderlich, um Rechtsgeschäfte, die eine Wohnungseigentumsanlage betreffen, rechtswirksam abzuschließen. Dies kann zum Beispiel bei der Veräußerung von Wohnungen oder bei der Vermietung von Gemeinschaftseigentum der Fall sein. Die Zustimmung des Verwalters stellt sicher, dass die Interessen der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) gewahrt werden und die betreffenden Rechtsgeschäfte im Einklang mit den Vorschriften und Vereinbarungen der Gemeinschaft stehen.
2. Der Prozess der Verwalterzustimmung
Die Verwalterzustimmung wird in der Regel schriftlich erteilt. Der Verwalter prüft dabei, ob das geplante Rechtsgeschäft den Interessen der Wohnungseigentümergemeinschaft entspricht und ob es im Einklang mit den geltenden Vorschriften steht. Dabei kann der Verwalter aufgrundlage der Gemeinschaftsordnung oder gesetzlicher Regelungen bestimmte Bedingungen an die Zustimmung knüpfen oder die Zustimmung verweigern, falls das geplante Rechtsgeschäft die Interessen der Gemeinschaft beeinträchtigen würde.
3. Die Rolle des Notars
Der Notar übt ein öffentliches Amt aus und ist ein unabhängiges Organ der Rechtspflege, als welches er für die Beurkundung von Rechtsgeschäften, wie etwa der Verwalterzustimmung, zuständig ist. Er sorgt für die Rechtssicherheit und die Wahrung der Interessen aller Beteiligten.
Außerdem ist der Notar verantwortlich für die Eintragung der Verwalterzustimmung im Grundbuch, wenn dies erforderlich ist. Dies gewährleistet die Transparenz und Rechtssicherheit für alle Beteiligten, einschließlich zukünftiger Käufer und Verkäufer der betreffenden Immobilien.