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Familiensachen - Notarin

Ihr Notar für FAMILIENSACHEN in Kassel

Familie

notarieller Vertrag im Familienrecht

Im Bereich des notariellen Familienrechts ist insbesondere die im Vorfeld zur Beurkundung stattfindende Beratung von Bedeutung. Eheverträge, Scheidungsfolgenvereinbarungen bedürfen einer guten Vorbereitung, da sie auf die jeweiligen Bedürfnisse und Lebensverhältnisse der Beteiligten anzupassen sind.

Kontaktieren Sie unseren Notar und ihr erfahrenes Team. Wir sind Ihnen gerne behilflich und vereinbaren mit Ihnen einen ersten Termin zur Besprechung- online oder vor Ort in unserer Kanzlei in Kassel. 

 

Ehevertrag und Notar

Eheverträge werden aus verschiedenen Beweggründen und in unterschiedlichen Lebenssituationen geschlossen. Ohne einen entsprechenden Vertrag befinden sich die Eheleute im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Dieser Güterstand ist jedoch nicht für jedes Ehepaar und ihr Zusammenleben sinnvoll. So bietet es sich in sog. "Unternehmer-Ehen" z.B. oftmals an, eine modifizierte Zugewinngemeinschaft zu vereinbaren, welche bei der Berechnung eines Zugewinns gesellschaftliche Beteiligungen unberücksichtigt lässt. Auch kann der Güterstand der Gütertrennung in manchen Lebenskonstellationen vorteilhaft sein. Unser Notar in Kassel erörtert mit Ihnen, welcher Güterstand für Sie den passenden darstellt.

Ein Ehevertrag unterliegt grds. der Vertragsfreiheit, jedoch hat eine sog. "Inhaltskontrolle" des Ehevertrages zu erfolgen. Insbesondere können folgende Aspekte in einem Ehevertrag berücksichtigt werden:

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  • Güterstand

  • nachehelicher Unterhalt

  • Versorgungsunterhalt

  • Betreuungsunterhalt

 

Unser Notar in Kassel kann Sie bei der Gestaltung des Kaufvertrags unterstützen und sicherstellen, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt werden.

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Scheidungsfolgenvereinbarungen

Eine Scheidungsfolgenvereinbarung wird von Eheleuten im Hinblick auf die beabsichtigte Ehescheidung geschlossen. Sie ist ein Instrument, um im Rahmen einer Trennung einvernehmlich einzelne Themen zu regeln. So können u.a. folgende Punkte umfasst werden:

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  • elterliche Sorge

  • Umgang und Unterhalt gemeinschaftlicher Kinder

  • Unterhaltspflicht unter Ehegatten

  • Rechtsverhältnisse an der Ehewohnung/ Grundstücken/ Haushaltsgegenstände

  • Güterstand

  • Verbindlichkeiten

  • Erb- und Pflichtteilsverzicht

 

Eine Scheidungsfolgenvereinbarung kann somit durch die einvernehmliche Einigung hohe Anwaltskosten verhindern.

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Ihr Notar für Familienrecht in Kassel

Unser Notar in Kassel kann Sie bei allen Fragen rund Eheverträgen, Adoptionen, Scheidungsfolgenvereinbarungen und weiteren familienrechtlichen Themen unterstützen. Dabei berücksichtigt er Ihre individuellen Interessen und berät Sie zu den rechtlichen Möglichkeiten. Auch bei speziellen Fragen, wie z.B. Minderjährenadoption, Kindesunterhalt und Sorgerecht stehen wir Ihnen beiseite.

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Unsere Fachbeiträge:

mod. Zugewinngemeinschaft vs. Gütertrennung

notarielle Themengebiete zur Familie:

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notarielle Themengebiete zur Familie

Die Güterstandsschaukel 

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I. Allgemein

Die sog. „Güterstandsschaukel“ umfasst den durch Nutzung des Güterstandswechsels geschaffenen Effekt des Zugewinnausgleichsanspruchs zur Vermeidung der ggf. durch eine Schenkung anfallenden Schenkungssteuer bei der Übertragung unter Ehegatten.

 

II. Steuerliche Aspekte

Der Schenkungssteuerfreibetrag unter Ehegatten liegt bei 500.000 Euro, welcher alle zehn Jahre voll ausgeschöpft werden kann. 

Die höchstrichterliche Rechtsprechung hat jedoch die sog. Güterstandsschaukel gebilligt, sodass ein entsprechendes Vorgehen rechtlich gesichert ist.

 

1. Die Güterstandsschaukel und der Schenkungsfreibetrag

Der Wechsel des Güterstandes, von der Zugewinngemeinschaft in die Gütertrennung, hat § 5 ErbStG zur Folge. Demnach kann unabhängig vom Schenkungsfreibetrag ein Zugewinnausgleich und somit eine Übertragung von Vermögenswerten unter Ehegatten erfolgen.​​

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2. Die steuerfreie Übertragung des Familienheims

​​Unabhängig hiervon erfolgt bei der Schenkung des Familienheims unter Ehegatten keine Anrechnung von Freibeträgen oder anderen Erwerben im 10-Jahreszeitraum. Sofern die Übertragung unter Ausschluss des § 1380 BGB erfolgt, wird der Zugewinnausgleich nicht beeinträchtigt.

Auch ist die Eigenschaft der steuerfreien Schenkung des Familienheims nicht vom Wert der Immobilie abhängig. 

Die Steuerfreistellung des Familienheims ist nicht auf ein Familienheim beschränkt. Eine solche Zuwendung kann mit jedem neuen Familienheim erfolgen. Laut Bundesfinanzhof (BFH) soll eine solche steuerfreie Übertragung bei Ferien- oder Zweitwohnungen nicht möglich sein.

 

III. Rechtliche Aspekte
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1. Der Wechsel des Güterstandes

Damit Eheleute unabhängig vom Freibetrag und des Familienheims einen höheren Vermögenswert übertragen können, mag die Güterstandsschaukel das passende Instrument sein. Hierbei heben die Ehepartner im Wege eines Ehevertrages den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft auf und wechseln in die Gütertrennung mit Ausgleich des Zugewinnausgleichs durch z.B. Immobilienübertragung (klassischer Fall).

 

2. Erbrechtliche Konsequenzen

Es sollte jedoch stets beachtet werden, dass der Güterstand der Gütertrennung erbrechtliche Konsequenzen hat. Um eine möglichst hohe gesetzliche Erbquote des Ehegatten zurück zu erlangen, bedarf es im Anschluss an die Vermögensübertragung eines erneuten Wechsels in den Güterstand der Zugewinngemeinschaft („Schaukel“). Dies ist insb. bei unliebsamen Pflichtteilsberechtigten oder Patchworkfamilien von Bedeutung, da eine höhere gesetzliche Erbquote des Ehegatten Auswirkungen auf die Höhe eines möglichen Pflichtteilsanspruchs hat. Der zeitliche Zusammenhang des jeweiligen Güterstandswechsels wird unterschiedlich diskutiert. Während manche Stimmen eine Wechsel in zwei aufeinander folgenden notariellen Urkunden anerkennen, raten andere zu einem zeitlichen Abstand von sechs Monaten.

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Sie möchten Ihren Güterstand wechseln? Vereinbaren Sie jetzt einen Termin für ein Telefonat, oder eine Besprechung vor Ort:

notarielle Themengebiete zur Familie:

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Häufig gestellte Fragen- Güterstandsschaukel:​

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​> Wann ergibt eine Güterstandsschaukel Sinn?

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Wenn die zu übertragenden Vermögenswerte 500.000 Euro (innerhalb von zehn Jahren) übersteigen, oder es sich nicht um das selbstgenutzte Familienheim handelt, sollten Sie sich zu einer Güterstandsschaukel beraten lassen. 

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> Was sollten wir beachten?

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Die erbrechtlichen Konsequenzen bei der Wahl der Gütertrennung sollten nicht außer Acht gelassen werden. Hier ist eine individuelle Beratung nötig.

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Güterstandsschaukel
Familienheim

Unser Team im notariellen Bereich

Annika Seebach SEEBACH FREY & PARTNER

Annika Seebach

Notarin

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Juliane Gillich

Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte

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Kristina Bruch

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Melanie Cöster

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Anja Weiß

Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte

Louisa Kloss

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Dilpom-Betriebswirtin

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Luisa Schaumann

Luisa Schaumann

cand. iur.

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Christine Bartek

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cand. iur.

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Kontakt

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T.   0561/ 766 40 50
F.   0561/ 766 50 555
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