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Teambesprechung

Das neue Personengesellschaftsrecht
(MoPeG)

 

Die Reform des Personengesellschaftsrechts (MoPeG)

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Das "Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts" (MoPeG) ist eine bedeutende Reform des deutschen Personengesellschaftsrechts, die zum 1. Januar 2024 in Kraft trat. Diese Reform gilt als eine der umfassendsten Überarbeitungen des Personengesellschaftsrechts seit dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) von 1900. Wir zeigen Ihnen einige Kernpunkte der Reform auf:

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  • Flexibilisierung und Modernisierung: Das MoPeG zielt darauf ab, die Rechtsformen der Personengesellschaften, insbesondere die Offene Handelsgesellschaft (OHG) und die Kommanditgesellschaft (KG), flexibler und moderner zu gestalten. Dies soll die Attraktivität dieser Gesellschaftsformen erhöhen und sie für eine breitere Palette von Unternehmensstrukturen zugänglich machen.

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  • Klarere Strukturen: Die Reform führt klarere Strukturen und Regelungen für Personengesellschaften ein. Dazu gehört eine klarere Trennung zwischen internen Organisationsregeln und der Vertretung nach außen.

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  • Registerpublizität: Ein zentraler Aspekt des MoPeG ist die Einführung eines eigenen Gesellschaftsregisters für Personengesellschaften, ähnlich dem Handelsregister für Kapitalgesellschaften. Dies soll für mehr Transparenz und Rechtssicherheit sorgen.

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  • Haftungsbeschränkung: Das MoPeG ermöglicht es Personengesellschaften, eine Haftungsbeschränkung zu wählen, was bisher nur Kapitalgesellschaften vorbehalten war. Dies könnte für kleinere Unternehmen besonders attraktiv sein.

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  • Anpassungsfähigkeit: Die Reform erlaubt es Personengesellschaften, ihre internen Strukturen flexibler zu gestalten, um sich an veränderte Marktbedingungen oder individuelle Bedürfnisse der Gesellschafter anzupassen.

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  • Digitalisierung: Ein weiterer Fokus liegt auf der Digitalisierung. So werden elektronische Kommunikationsmittel und Prozesse stärker in die gesellschaftsrechtlichen Abläufe integriert.

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Das MoPeG stellt damit eine bedeutende Weiterentwicklung des Personengesellschaftsrechts dar und reagiert auf die Bedürfnisse moderner Unternehmen und der digitalisierten Wirtschaft. Es vereinfacht und modernisiert nicht nur das Recht der Personengesellschaften, sondern fördert auch deren Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit.

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