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Die Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts
 

Die Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts

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Zum 1. Januar 2023 ist die Reform zum Vormundschafts- und Betreuungsrechts in Kraft getreten.

Umfasst wird vor allem die Stärkung der Selbstbestimmung und Autonomie unterstützungsbedürftiger Menschen im Vorfeld und innerhalb einer rechtlichen Betreuung.

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Neu geregelt sind u.a. die Vertretung des Betreuers (§ 1823 BGB n.F.), der Ausschluss der Vertretungsmacht (§ 1824 BGB n.F.).

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