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Verkehrsrecht

Ihr Rechtsanwalt und Fachanwalt VERKEHRSRECHT in Kassel und bundesweit

Verkehrsrecht

Unfall, Bußgeld, Führerscheinentzug? Bei verkehrsrechtlichen Tatbeständen wie z.B. Fahrerflucht, Fahren ohne Führerschein oder (fahrlässiger) Körperverletzung/ Tötung drohen persönliche Sanktionen. Oft geht hiermit auch eine Gefahr für die berufliche Tätigkeit einher. Wir begleiten und beraten Sie vollumfassend auf dem Gebiet des Verkehrsrechts.

 

 

 

 

 

Kfz-Kauf, -Reparatur oder Leasing

Sie haben einen Gebrauchtwagen gekauft und im Nachgang hierzu Schäden oder Mängel festgestellt. Nun gilt es herauszufinden, ob eine arglistige Täuschung beim Kfz-Kauf oder ein Ausschluss einer Mängelgewährleistung vorliegt. 

 

Verkehrsstrafrechtliche Tatbestände

Unfallflucht, Nötigung im Straßenverkehr, Körperverletzung, Trunkenheit im Verkehr, Vollrausch, Fahren ohne Fahrerlaubnis. Eine Verteidigung in Verkehrsstrafsachen bedarf Expertise. Unsere Rechtsanwälte für Verkehrsrecht verfügen über jahrelange Erfahrung.

 

Bußgeld

Ob Rotlichtverstoß, Geschwindigkeitsüberschreitung, Handy am Steuer, Falschparken, Abstandsverstöße oder Fahrtenbuchauflage. Bei einem Anhörungsbogen oder einem Bußgeldbescheid sollte mit Bedacht die weitere Vorgehensweise gewählt werden. Beachten Sie unbedingt die Einspruchsfrist von zwei Wochen auf Zustellung des Bußgeldbescheides.

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Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, wenn Sie einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht suchen. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

Von der Regulierung des Verkehrsunfall bis zur Abwehr eines Fahrverbots stehen wir Ihnen zur Seite.

weiterführende Informationen im Verkehrsrecht

Fahren ohne Fahrerlaubnis

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In Deutschland ist das Fahren ohne Fahrerlaubnis gemäß § 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG) strafbar. 

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Der Straftatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis setzt voraus, dass der Täter ein Kraftfahrzeug führt und dabei entweder nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist oder ihm das Führen des Fahrzeugs verboten wurde. Darüber hinaus macht sich auch der Fahrzeughalter strafbar, wenn er das Fahren ohne Fahrerlaubnis anordnet oder zulässt.

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Besonderheiten und verwandte Straftatbestände

Fahren ohne Fahrerlaubnis kann auch in Verbindung mit anderen Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten stehen, wie z.B. dem Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, dem Fahren ohne Versicherungsschutz oder dem Fahren mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug. In solchen Fällen können zusätzliche Sanktionen verhängt werden.

Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine strafbare Handlung, die sowohl den Fahrer als auch den Fahrzeughalter treffen kann. Die möglichen Sanktionen reichen von Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen, abhängig von den Umständen des Einzelfalls. 

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Fahren ohne Führerschein

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Das Fahren ohne Führerschein ist vom Fahren ohne Fahrerlaubnis zu differenzieren. Erfasst werden z.B. folgende Sachverhalte:

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  • Fahren trotz Fahrverbot

  • Fahren trotz Entzug der Fahrerlaubnis

  • Fahren mit ausländischem Führerschein, welcher in Deutschland nicht anerkannt wird

  • Fahren ohne gültigen Führerschein für die entsprechende Fahrzeugklasse 

 

Welche Strafe droht beim

Fahren ohne Fahrerlaubnis?

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Bei einer Verurteilung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis kann eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe verhängt werden. Die Höhe der Geldstrafe bemisst sich nach der Schwere des Verstoßes und den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Täters.​

Was droht mir beim Fahren ohne Führerschein?

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Das Fahren ohne Führerschein stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Es wird daher kein Bußgeld, sondern "lediglich" ein Verwarngeld verhängt.

FAQs

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