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Geschäftsfähigkeit ist ein zentraler Begriff im deutschen Rechtssystem und bezeichnet die Fähigkeit einer Person, Rechtsgeschäfte selbstständig und wirksam vorzunehmen. Sie ist von entscheidender Bedeutung, da sie bestimmt, inwieweit eine Person in der Lage ist, Verträge zu schließen, Schenkungen zu tätigen oder ein Testament zu erstellen. In diesem Artikel werden die verschiedenen Aspekte der Geschäftsfähigkeit, ihre Prüfung und Bedeutung im Erbrecht eingehend behandelt.

Geschäftsfähigkeit prüfen

Um die Geschäftsfähigkeit einer Person zu beurteilen, wird ein standardisiertes Prüfungsschema angewandt. Dies wird notwendig, wenn Zweifel an der Fähigkeit einer Person bestehen, ihre Angelegenheiten eigenständig und sachgerecht zu regeln. Die Prüfung kann durch nahe Angehörige, Betreuer oder das Gericht veranlasst werden. In der Praxis erfolgt dies oft durch die Einholung eines ärztlichen Attests oder eines umfassenden Gutachtens.

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Attest zur Geschäftsfähigkeit

Ein Attest zur Geschäftsfähigkeit dient als schriftlicher Nachweis über den mentalen Zustand einer Person. Es wird üblicherweise von einem Arzt, insbesondere von Psychiatern oder Neurologen, ausgestellt. Das Attest enthält in der Regel Aussagen über den Geisteszustand, die Fähigkeit zur selbstständigen Lebensführung und die Einsichtsfähigkeit des Betroffenen. Für rechtliche Transaktionen, besonders im Erbfall, kann ein solches Attest entscheidend sein.

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Geschäftsfähigkeit bei psychischen Erkrankungen

Psychische Erkrankungen können die Geschäftsfähigkeit einer Person erheblich beeinflussen. Die Beurteilung erfolgt individuell und berücksichtigt den Schweregrad und die Art der Erkrankung. Fachärzte für Psychiatrie und Neurologie sowie Psychologen können zur Beurteilung hinzugezogen werden. In vielen Fällen ist ein ausführliches Gutachten erforderlich, um den psychischen Zustand und die Geschäftsfähigkeit zu beurteilen.

 

Geschäftsfähigkeit im Zusammenhang mit dem Erbe

Die Geschäftsfähigkeit ist besonders im Kontext der Testamentserrichtung und der Erbschaftsannahme von Bedeutung. Nur eine geschäftsfähige Person kann ein rechtsgültiges Testament erstellen oder ein Erbe annehmen bzw. ausschlagen. Ist die Geschäftsfähigkeit des Erblassers oder des Erben angezweifelt, kann dies zu rechtlichen Auseinandersetzungen und der Anfechtung von Testamenten oder Erbverträgen führen.

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Gutachten zur Geschäftsfähigkeit

Ein Gutachten zur Geschäftsfähigkeit ist ein ausführlicher medizinischer oder psychologischer Bericht, der von einem Facharzt oder einem gerichtlich bestellten Sachverständigen erstellt wird. Es analysiert detailliert die kognitive und emotionale Verfassung einer Person. Die Kosten für ein solches Gutachten variieren und können je nach Aufwand und Komplexität des Falls erheblich sein. Ein Gutachten hat erhebliche rechtliche Bedeutung, besonders wenn es um die Anfechtung von testamentarischen Verfügungen geht.

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Zusammenhang zwischen Geschäftsfähigkeit und Demenz

Demenzerkrankungen können die Geschäftsfähigkeit einer Person stark beeinträchtigen. Die Beurteilung der Geschäftsfähigkeit bei Demenz erfolgt durch eine genaue Untersuchung des geistigen Zustandes, wobei der Fokus auf dem Erinnerungsvermögen, der Urteilsfähigkeit und der Fähigkeit zur sachgerechten Entscheidungsfindung liegt. Ärztliche Atteste und ausführliche medizinische Gutachten spielen eine entscheidende Rolle in der Feststellung der Geschäftsfähigkeit bei Demenz.

 

Fazit

Geschäftsfähigkeit ist ein wesentliches Element im deutschen Recht, das bestimmt, inwiefern eine Person vollumfänglich am Rechtsverkehr teilnehmen kann. Die Prüfung und Feststellung der Geschäftsfähigkeit, besonders bei älteren Menschen oder bei Personen mit psychischen Erkrankungen oder Demenz, ist von großer Bedeutung für die rechtliche Gültigkeit von Verträgen, Testamenten und anderen wichtigen Entscheidungen. Es ist wichtig, sich bei Zweifeln an der Geschäftsfähigkeit rechtlich und medizinisch beraten zu lassen, um die Interessen aller Beteiligten zu wahren.
 

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Anna Sophia Kaschel
Rechtsanwältin
 

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