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Pflichtteil

Der Pflichtteil im Erbrecht ist der gesetzlich garantierte Mindestanteil am Nachlass, der bestimmten nahestehenden Angehörigen des Erblassers auch dann zusteht, wenn sie durch Testament oder Erbvertrag von der Erbschaft ausgeschlossen wurden. 

Unterschied zwischen Pflichtteil und gesetzlichem Erbteil

Der Unterschied zwischen Pflichtteil und gesetzlichem Erbteil liegt darin, dass der Pflichtteil eine Sicherung für die engsten Angehörigen darstellt, während der gesetzliche Erbteil die Erbverteilung in Abwesenheit eines Testaments regelt.

 

Höhe des Pflichtteils

 

Wie wird der Pflichtteil berechnet?

Der Pflichtteil wird in der Regel als die Hälfte des gesetzlichen Erbteils berechnet, den der Enterbte erhalten hätte. Hierbei wird der Nachlasswert zugrunde gelegt, der sich aus dem Vermögen des Verstorbenen zum Zeitpunkt des Todes ergibt.

 

Besonderheiten bei der Berechnung des Pflichtteils

Bei der Berechnung des Pflichtteils können verschiedene Besonderheiten auftreten. So können beispielsweise Schenkungen oder Vermächtnisse den Pflichtteil mindern.

 

Möglichkeiten zur Erhöhung des Pflichtteils

Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, den Pflichtteil zu erhöhen. So können beispielsweise besondere Leistungen des Enterbten oder Pflegeleistungen dazu führen, dass der Pflichtteil erhöht wird.

 

​Pflichtteilsergänzungsanspruch

Der Pflichtteilsergänzungsanspruch tritt in Kraft, wenn der Erblasser zu Lebzeiten Schenkungen gemacht hat, die den Pflichtteil schmälern würden. Der Anspruch ermöglicht es, dass der Pflichtteilsberechtigte so gestellt wird, als ob die Schenkung nicht erfolgt wäre. Die Berechnung dieses Anspruchs berücksichtigt den Wert der Schenkung und die seit der Schenkung vergangene Zeit.

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Was ist der Pflichtteilsergänzungsanspruch?

Der Pflichtteilsergänzungsanspruch bezeichnet den Anspruch auf einen Ausgleich, wenn der Verstorbene zu Lebzeiten Schenkungen vorgenommen hat, die den Pflichtteil mindern.

 

Wann kommt der Pflichtteilsergänzungsanspruch zur Anwendung?

Der Pflichtteilsergänzungsanspruch kommt dann zur Anwendung, wenn Schenkungen des Verstorbenen den Pflichtteil mindern und der Enterbte dadurch benachteiligt wird.

 

Berechnung des Pflichtteilsergänzungsanspruchs

Die Berechnung des Pflichtteilsergänzungsanspruchs erfolgt auf Basis der Schenkungen des Verstorbenen. Dabei werden die Schenkungen in einen fiktiven Nachlass hinzugerechnet und der Pflichtteil aus diesem Nachlass berechnet.

 

​Pflichtteil und Erben

 

Pflichtteil der Kinder und Ehegatten

Die Kinder und Ehegatten haben in der Regel einen Pflichtteilsanspruch, wenn sie enterbt wurden. Dieser Anspruch richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

 

Pflichtteil der Geschwister und Eltern

Die Geschwister und Eltern haben nur dann einen Pflichtteilsanspruch, wenn keine Kinder oder Ehegatten des Verstorbenen vorhanden sind. In diesem Fall wird der Pflichtteil aufgrund der gesetzlichen Erbfolge berechnet.

 

Pflichtteilsanspruch bei Enterbung

Auch bei einer Enterbung haben die gesetzlichen Erben in der Regel einen Pflichtteilsanspruch. Dieser Anspruch kann jedoch unter bestimmten Umständen ausgeschlossen werden, beispielsweise wenn der Enterbte schwerwiegende Verfehlungen begangen hat.

 

​Pflichtteil geltend machen

 

Wie wird der Pflichtteil geltend gemacht?

Der Pflichtteil wird in der Regel durch eine schriftliche Geltendmachung gegenüber den Erben oder dem Nachlassgericht geltend gemacht. Hierbei muss der Enterbte die Höhe des Pflichtteils sowie die Anspruchsgrundlage darlegen.

 

Möglichkeiten zur Durchsetzung des Pflichtteils

Wenn die Erben den Pflichtteil nicht freiwillig zahlen, kann der Enterbte den Anspruch gerichtlich durchsetzen. Hierbei kann es sinnvoll sein, einen Anwalt einzuschalten, um die Chancen auf Erfolg zu erhöhen.

 

Besonderheiten beim Pflichtteil geltend machen ohne Anwalt

Es ist grundsätzlich möglich, den Pflichtteil auch ohne anwaltliche Hilfe geltend zu machen. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass die Erfolgsaussichten ohne anwaltliche Unterstützung geringer sein können.

 

​Testament und Pflichtteil

 

Berücksichtigung des Pflichtteils im Testament

Der Pflichtteil muss auch bei der Testamentsgestaltung berücksichtigt werden. Es ist möglich, den Pflichtteilsanspruch durch entsprechende testamentarische Regelungen zu umgehen oder zu mindern.

 

Möglichkeiten zur Umgehung des Pflichtteils

Eine Möglichkeit zur Umgehung des Pflichtteils besteht darin, Vermögen zu verschenken oder in eine Stiftung einzubringen. Es ist jedoch zu beachten, dass hierbei die Pflichtteilsergänzungsansprüche der gesetzlichen Erben berücksichtigt werden müssen.

 

Besonderheiten bei der Enterbung im Testament

Bei der Enterbung im Testament sind besondere Voraussetzungen zu beachten. Hierbei muss der Enterbte schwerwiegende Verfehlungen begangen haben, die eine Enterbung rechtfertigen.

 

​Fristen beim Pflichtteil

 

Welche Fristen gelten für die Geltendmachung des Pflichtteils?

Für die Geltendmachung des Pflichtteils gelten bestimmte Fristen, die je nach Fall unterschiedlich ausfallen können. In der Regel beträgt die Frist drei Jahre ab Kenntnis des Enterbten von seinem Pflichtteilsanspruch.

 

Besonderheiten bei der Geltendmachung des Pflichtteils im Erbrecht 

Bei der Geltendmachung des Pflichtteils im Erbrecht sind besondere Voraussetzungen zu beachten. Hierbei kann es sinnvoll sein, einen Anwalt einzuschalten, um die Einhaltung der Fristen sicherzustellen und die Ansprüche des Enterbten bestmöglich zu vertreten.

 

Pflichtteil und Erbengemeinschaft

 

Bedeutung des Pflichtteils in einer Erbengemeinschaft

In einer Erbengemeinschaft kann der Pflichtteilsanspruch dazu führen, dass ein oder mehrere Erben ausgezahlt werden müssen, um den Anspruch des Enterbten zu erfüllen.

 

Auswirkungen des Pflichtteils auf die Erbauseinandersetzung

Der Pflichtteilsanspruch kann auch Auswirkungen auf die Erbauseinandersetzung haben, wenn beispielsweise Vermögenswerte verkauft werden müssen, um den Pflichtteil zu erfüllen.

 

Fazit

Zusammenfassend ist der Pflichtteil ein wichtiger Bestandteil des Erbrechts, der sicherstellen soll, dass bestimmte Personen auch bei einer Enterbung am Erbe beteiligt werden. Bei der Geltendmachung des Pflichtteils sind besondere Voraussetzungen und Fristen zu beachten, weshalb eine anwaltliche Unterstützung sinnvoll sein kann. Auch bei der Testamentsgestaltung sollte der Pflichtteilsanspruch berücksichtigt werden, um späteren Streitigkeiten vorzubeugen.

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Pflichtteilsergänzungsanspruch
Pflichtteil und Erben
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Testament und Pflichtteil
Fristen beim Pflichtteil

Ihre Rechtsanwälte und Fachanwältin für Erbrecht beraten Sie gerne!

Annika Seebach SEEBACH FREY & PARTNER
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Anna Sophia Kaschel
Rechtsanwältin
 

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