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Ihr Notar in Kassel

Das deutsche Recht kennt zahlreiche Formvorschriften, nach welchen eine

notarielle Beurkundung oder Beglaubigung notwendig ist. 

Wir unterstützen Sie bei sämtlichen notariellen Dienstleistungen auf allen Rechtsgebieten.

Gerne können Sie vorab zwecks Vorbereitung einer Beurkundung unsere Formulare ausfüllen und an uns übersenden oder mit unserem notariellen Team in Kontakt treten.

 

Wir beraten und begleiten Sie vom Entwurf des Vertrages bis zur Beurkundung auf folgenden Gebieten:

Immobilienrecht

Gesellschaftsrecht

Erbrecht

Familienrecht

sonstige notarielle Tätigkeiten

IHR NOTARIELLES ANLIEGEN 

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Immobilienrecht

H auskauf mit Notar 

Die Übertragung von Immobilien, wie z.B. Häusern oder Wohnungen, ist ein wichtiger Prozess, der rechtliche Aspekte berücksichtigen muss. Eine rechtssichere Übertragung kann durch einen Notar garantiert werden, der die rechtlichen Formalien überwacht und die Übertragung im Grundbuch einträgt. Unsere Notarin und ihr erfahrenes Team in Kassel stehen Ihnen zur Verfügung und unterstützen Sie bei allen Fragen rund um die Übertragung von Immobilien und Grundstücken.

 

Kaufvertrag für Immobilien

Ein wichtiger Bestandteil bei der Übertragung von Immobilien ist die Gestaltung des Kaufvertrags. Hierbei müssen alle wichtigen Punkte schriftlich festgehalten werden, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden, zum Beispiel:

  • Kaufpreis

  • Übergabedatum 

  • Übertragung im Grundbuch

 

Unser Notar in Kassel kann Sie bei der Gestaltung des Kaufvertrags unterstützen und sicherstellen, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt werden.


 

Ihr Notar für Immobilien in Kassel

Ein erfahrener Notar in Kassel kann Sie bei allen Fragen rund um die Übertragung von Immobilien unterstützen. Dabei berücksichtigt er Ihre individuellen Interessen und berät Sie zu den rechtlichen Möglichkeiten. Auch bei speziellen Fragen, wie z.B. Schenkungen oder Erbangelegenheiten, kann ein Notar in Kassel für Sie tätig werden und Ihre Interessen vertreten.

 

Nutzen Sie die Expertise unserer Notarin in Kassel, um Ihre Übertragung von Immobilien rechtssicher abzuwickeln.

Kontaktieren Sie unser notarielles Team bei Fragen gerne jederzeit.

  • Grundstückskaufverträge

  • Wohnungskaufverträge

  • Bauträgerverträge

  • Teilungserklärungen

  • Grundstücksübertragungsverträge (Schenkungen, vorweggenommene Erbfolge)

  • Wohnungseigentum

  • Grundschulden und Hypotheken

  • Dienstbarkeiten (Grunddienstbarkeiten, Nießbrauch, Wohnungsrecht, Reallasten)

  • Vorkaufsrechte

  • Erbbaurechtsverträge

Gesellschaftsrecht

  • Unternehmensgründungen 

  • Handesregisteranmeldungen

  • Gesellschafterverträge (Satzungen), Unternehmensverträge

  • Unternehmensumwandlung

  • Gesellschafter- und Hauptversammlungen

  • Geschäftsanteilskaufverträgen

  • Kapitalerhöhungen

  • Liquidation von Gesellschaften

Image by Beatriz Pérez Moya
Image by Gita Krishnamurti

Erbrecht

  • Testamente, gemeinschaftliche Testamente von Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern

  • Erbverträge

  • Erbschein/ Erbausschlagung

  • Pflichtteilsverzichtsverträge

  • Unternehmensnachfolgeverträge und Unternehmertestamente

  • Erbauseinandersetzungen

  • Schenkungs- und Übergabeverträge über Immobilien und Unternehmen zu Lebzeiten (vorweggenommene Erbfolge)

  • Generalvollmachten

  • Vorsorgevollmacht mit Betreuungs- und Patientenverfügung

Familienrecht

Ihr Notar im Familienrecht 

Im Bereich des notariellen Familienrechts ist insbesondere die im Vorfeld zur Beurkundung stattfindende Beratung von Bedeutung. Eheverträge, Scheidungsfolgenvereinbarungen bedürfen einer guten Vorbereitung, da sie auf die jeweiligen Bedürfnisse und Lebensverhältnisse der Beteiligten anzupassen sind.

Kontaktieren Sie unseren Notar und ihr erfahrenes Team. Wir sind Ihnen gerne behilflich und vereinbaren mit Ihnen einen ersten Termin zur Besprechung- online oder vor Ort in unserer Kanzlei in Kassel. 

 

Eheverträge

Eheverträge werden aus verschiedenen Beweggründen und in unterschiedlichen Lebenssituationen geschlossen. Ohne einen entsprechenden Vertrag befinden sich die Eheleute im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Dieser Güterstand ist jedoch nicht für jedes Ehepaar und ihr Zusammenleben sinnvoll. So bietet es sich in sog. "Unternehmer-Ehen" z.B. oftmals an, eine modifizierte Zugewinngemeinschaft zu vereinbaren, welche bei der Berechnung eines Zugewinns gesellschaftliche Beteiligungen unberücksichtigt lässt. Auch kann der Güterstand der Gütertrennung in manchen Lebenskonstellationen vorteilhaft sein. Unser Notar in Kassel erörtert mit Ihnen, welcher Güterstand für Sie den passenden darstellt.

Ein Ehevertrag unterliegt grds. der Vertragsfreiheit, jedoch hat eine sog. "Inhaltskontrolle" des Ehevertrages zu erfolgen. Insbesondere können folgende Aspekte in einem Ehevertrag berücksichtigt werden:

  • Güterstand

  • nachehelicher Unterhalt

  • Versorgungsunterhalt

  • Betreuungsunterhalt

 

Unser Notar in Kassel kann Sie bei der Gestaltung des Kaufvertrags unterstützen und sicherstellen, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt werden.

Scheidungsfolgenvereinbarungen

Eine Scheidungsfolgenvereinbarung wird von Eheleuten im Hinblick auf die beabsichtigte Ehescheidung geschlossen. Sie ist ein Instrument, um im Rahmen einer Trennung einvernehmlich einzelne Themen zu regeln. So können u.a. folgende Punkte umfasst werden:

  • elterliche Sorge

  • Umgang und Unterhalt gemeinschaftlicher Kinder

  • Unterhaltspflicht unter Ehegatten

  • Rechtsverhältnisse an der Ehewohnung/ Grundstücken/ Haushaltsgegenstände

  • Güterstand

  • Verbindlichkeiten

  • Erb- und Pflichtteilsverzicht

 

Eine Scheidungsfolgenvereinbarung kann somit durch die einvernehmliche Einigung hohe Anwaltskosten verhindern.

Ihr Notar für Familienrecht in Kassel

Unser Notar in Kassel kann Sie bei allen Fragen rund Eheverträgen, Adoptionen, Scheidungsfolgenvereinbarungen und weiteren familienrechtlichen Themen unterstützen. Dabei berücksichtigt er Ihre individuellen Interessen und berät Sie zu den rechtlichen Möglichkeiten. Auch bei speziellen Fragen, wie z.B. Minderjährenadoption, Kindesunterhalt und Sorgerecht stehen wir Ihnen beiseite.

Eheringe
Immobilienrecht
Gesellschaftsrecht
Erbrecht
Familienrecht
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sonstige notarielle Tätigkeit

  • Unterschriftsbeglaubigungen

  • Verwalterbestellungen

  • Beurkundung von eidesstattlichen Versicherungen

  • Erstellung beglaubigter Abschriften von Dokumenten (z.B. Zeugnissen)

  • Erstellen von Vertragsentwürfen

sonstig not. Tätigkeiten

FAQs im notariellen Bereich

Was ist eine notarielle Unterschriftsbeglaubigung? Gemäß § 40 Abs. 1 Beurkundungmsgesetz hat eine Unterschriftsbeglaubigung oder die Anerkennung einer Unterschrift in Gegenwart des Notars zu erfolgen. Dies stellt ein in der Praxis wichtiges Verfahren dar. Viele Gesetze sehen die öffentliche Beglaubigung einer Unterschrift vor, so z.B. die Erbausschlagung, welche nur zur Niederschrift des Nachlassgerichts erklärt oder in öffentlich beglaubigter Form abgegeben werden kann (vgl. § 1945 BGB). Andernfalls ist die Erklärung unwirksam. Im Regelfall erfolgt die Unterschriftsbeglaubigung, indem die erschienene Person dem Notar ein Dokument vorlegt, welches der Notar nicht selbst entworfen haben muss. Dieses Dokument stellt eine sog. Privaturkunde dar. Die erschienene Person unterzeichnet dieses Dokument sodann in Gegenwart des Notars, welcher die Urkunde wiederum mit einem sog. Beglaubigungsvermerk versieht. Dieser Vermerk begründet den Beweis der bezeugten Tatsachen. Nach Ausfertigung durch den Notar kann die erschienene Person die Unterschriftsbeglaubigung für den Rechtsverkehr verwenden.

Was ist eine notarielle Beurkundung? Im Rahmen einer sog. Beurkundungsverhandlung beurkundet der Notar Willenserklärungen der erschienenen Personen oder solchen, die sich in der Beurkundung vertreten lassen. Der Notar hat hierbei den gesamten Text zwingend vorzulesen und seinen Erklärungspflichten nachzukommen. Wenn dieses Verfahren nicht beachtet wird, kann die Beurkundung unwirksam sein. Im Regelfall treten die Personen an den Notar mit einem konkreten Beurkundungswunsch heran. Das beste Beispiel stellt die notarielle Beurkundung eines Immobilienkaufvertrages dar, § 311b BGB. In Deutschland können Grundstücke (Immobilien stellen ein Zubehör des Grundstücks dar) nur übertragen werden, wenn ein entsprechender Vertrag von einem Notar beurkundet worden ist. Es handelt sich um die strengste Verfahrensvorschriften, welche nicht umgangen werden können.

Wann benötigt man einen Notar? Einen Notar muss man immer dann aufsuchen, wenn der Rechtsverkehr für eine Willenserklärung oder einen geforderten Nachweis eine spezielle Form vorschreibt, wie z.B. die Beurkundung oder die Beglaubigung. Durch die Beglaubigungen von Unterschriften erzeugt der Notar eine Beweiskraft. Die Beurkundung wahrt die zwingende Formvorschrift eines Vertrages. Der Notar kann auch Tatsachen beurkunden oder Eide abnehmen. Darüber hinaus übernimmt der Notar eine schlichtende und vermittelnde Urkundstätigkeit und hat stets neutral zu bleiben. Den Notar trifft eine sog. Urkundsgewährungspflicht. Anfragen dürfen grundsätzlich nicht abgelehnt werden. Generell nimmt der Notar die Aufgabe der vorsorgenden Rechtspflege dar. Durch seine Tätigkeit soll ein Streit vor Gericht verhindert werden.

Gibt es spezialisierte Notare? Nein. Jeder in der Bundesrepublik Deutschland bestellte Notar hat Sie grundsätzlich auf jedem notariellen Gebiet zu beraten und Ihr Anliegen zu beurkunden. Sog. Anwaltsnotare führen jedoch ggf. Fachanwaltstitel und verfügen somit auf einem Rechtsgebiet über eine überdurchschnittliche Kenntnis. Auch mag es Notare geben, welche überwiegend auf Immobilienverträge oder gesellschaftsrechtliche Verträge beurkunden. Eine offizielle notarielle Spezialisierung gibt es jedoch nicht.

Wer sucht den Notar aus? Der Notar ist Träger eines öffentlichen Amtes. Er wird auf dem Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit tätig. Der Notar wird mit dem Ersuchen der Beteiligten beauftragt. Wird beispielsweise die Erstellung eines Grundstückskaufvertrages begehrt und der Notar erstellt einen Entwurf, die Beurkundung bleibt jedoch mangels fortwährenden Wunsches der Beteiligten aus, sind für die bisherige Tätigkeit des Notars Kosten entstanden, welche derjenigen zu tragen hat, welcher ihn beauftragt hat.

Was kostet eine notarielle Tätigkeit? Die sog. Beurkundungsgebühr richtet sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Die jeweilige Gebühr orientiert sich an dem Begehren der Beteiligten. So löst ein gemeinschaftliches Testament z.B. eine 2,0 Gebühr aus, während für ein Einzeltestament eine 1,0 Gebühr anfällt. Für die Bemessung des Geschäftswertes ist (seit 01.08.2013) gem. § 97 Abs. 1 GNotKG der unter Beachtung des § 46 Abs. 2 und 3 GNotKG zu ermittelnde Wert des übertragenen Wirtschaftsguts maßgebend, wobei der Notar eigene Ermittlungen anstellen kann. Zudem können u.a. Vollzugs- und Betreuungsgebühren anfallen. Fakt ist, dass ein Notar keine Kostenermäßigungen geben darf. Eine notarielle Beurkundung oder Beglaubigung löst daher bei jedem Notar dieselben Kosten aus.

Unser Team im notariellen Bereich

Annika Seebach SEEBACH FREY & PARTNER

Annika Seebach

Notarin

Anja Windolph

Anja Windolph

Notarfachwirtin

Kontakt

E. notar@seebach-frey.de

T. 0561/ 766 40 50
F. 0561/ 766 50 555
M. 0179/ 75 06 105

 

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Kristina Bruch

Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte

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Melanie Cöster

Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte

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