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Erbschein

Der Erbschein ist ein amtliches Dokument, das die Erbfolge nach dem Tod einer Person und die Erben legitimiert. Er unterscheidet sich von einem Testament, da er nicht die letzte Willenserklärung des Erblassers darstellt, sondern ein vom Nachlassgericht ausgestelltes Zeugnis ist, das die Rechtsstellung der Erben bestätigt.

Voraussetzungen für den Erbschein

Rechtliche Grundlage für den Erbschein ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Beantragen kann den Erbschein, wer als Erbe im Testament genannt ist oder gemäß gesetzlicher Erbfolge erbt. Der Erbschein ist insbesondere dann notwendig, wenn der Erbe gegenüber Dritten, wie Banken oder Grundbuchämtern, seine Erbberechtigung nachweisen muss.

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Beantragung des Erbscheins

Die Beantragung eines Erbscheins erfolgt beim zuständigen Nachlassgericht. Erforderlich sind in der Regel ein Antragsformular, das Testament sowie eine Sterbeurkunde. In Berlin können sich Besonderheiten ergeben, da hier eventuell spezielle lokale Vorschriften zu beachten sind.

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Kosten und Gebühren des Erbscheins

Die Kosten für einen Erbschein setzen sich aus verschiedenen Gebühren zusammen, wie zum Beispiel Gerichtskosten und Notarkosten. Die genauen Kosten variieren je nach Bundesland und sind in der Erbschein Kosten Tabelle 2022 aufgeführt. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Kosten zu reduzieren, zum Beispiel durch die Beantragung eines gemeinschaftlichen Erbscheins.

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Dauer des Erbscheinverfahrens

Die Beantragung eines Erbscheins kann je nach Fall unterschiedlich lange dauern. In der Regel dauert das Verfahren einige Wochen. Bei einer Erbengemeinschaft kann es jedoch länger dauern. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, das Verfahren zu beschleunigen, zum Beispiel durch eine vorausschauende Planung und das Bereithalten aller notwendigen Unterlagen.

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Besonderheiten beim Erbschein

Bei einer Erbengemeinschaft kann ein gemeinschaftlicher Erbschein ausgestellt werden. Wenn ein notarielles Testament vorliegt, kann dies die Beantragung des Erbscheins vereinfachen. Bei gesetzlicher Erbfolge ist der Erbschein oft unerlässlich, um die Erbansprüche geltend zu machen.

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Europäisches Nachlasszeugnis und Internationaler Erbschein

Das Europäische Nachlasszeugnis dient dem Nachweis der Erbberechtigung in EU-Mitgliedstaaten. Seine Beantragung erfolgt ähnlich wie beim deutschen Erbschein. Der Internationale Erbschein ist für Erbfälle mit Auslandsbezug relevant und kann bei grenzüberschreitenden Erbschaften benötigt werden.

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Fazit

Ein Erbschein ist ein wichtiges Dokument, das die Erbfolge regelt und den Erben die notwendigen Rechte und Befugnisse im Zusammenhang mit dem Erbe gibt. Die Beantragung kann je nach Fall unterschiedlich lange dauern, es gibt jedoch Möglichkeiten, das Verfahren zu beschleunigen. Die Kosten für den Erbschein variieren je nach Bundesland und können durch gemeinschaftliche Erbscheine
 

Voraussetzungen für den Erbschein
Beantragung
Kosten & Gebühren
Dauer des Verfahres
Besonderheiten des Erbscheins
Internationaler Erbschein

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Annika Seebach SEEBACH FREY & PARTNER
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Anna Sophia Kaschel
Rechtsanwältin
 

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