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Testierfähigkeit

Testierfähigkeit ist die rechtliche Fähigkeit einer Person, ein gültiges Testament zu erstellen. Sie umfasst die Kompetenz, die Tragweite und die Konsequenzen einer solchen Handlung zu verstehen und Entscheidungen entsprechend zu treffen.

Bedeutung der Testierfähigkeit im Erbrecht 

Im Erbrecht spielt die Testierfähigkeit eine zentrale Rolle. Sie bestimmt, ob ein Testament als rechtsgültig angesehen werden kann. Fehlt sie, kann dies zu umfassenden rechtlichen Auseinandersetzungen führen.

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Testierfähigkeit und Demenz

Demenz kann die kognitiven Fähigkeiten einer Person erheblich beeinträchtigen, was wiederum die Testierfähigkeit in Frage stellen kann. Die Beurteilung der Testierfähigkeit wird in solchen Fällen besonders wichtig.

 

Wie wird die Testierfähigkeit bei demenziell Erkrankten geprüft?

Die Prüfung der Testierfähigkeit bei Demenz erfolgt in der Regel durch ärztliche Gutachten. Dabei werden kognitive Fähigkeiten und das Verständnis für das Testamentieren geprüft.

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Was ist ein Testierfähigkeitsgutachten?

Ein Testierfähigkeitsgutachten ist ein medizinisches oder psychologisches Gutachten, das die Fähigkeit einer Person zur Erstellung eines Testaments bewertet.

 

Wann wird ein solches Gutachten benötigt?

Ein Testierfähigkeitsgutachten wird oft angefordert, wenn Zweifel an der geistigen Verfassung des Testierenden bestehen.

 

Wer erstellt ein Testierfähigkeitsgutachten?

In der Regel werden diese Gutachten von Fachärzten oder Psychologen erstellt, die auf die Beurteilung der kognitiven Fähigkeiten spezialisiert sind.

 

Rolle des Notars bei der Prüfung der Testierfähigkeit

Notare haben die Aufgabe, die Testierfähigkeit im Rahmen der Beurkundung eines Testaments zu beurteilen. Sie achten auf Anzeichen, die auf eine mögliche Beeinträchtigung hindeuten könnten.

 

Bedeutung der notariellen Beurkundung für die Testierfähigkeit

Die notarielle Beurkundung gibt dem Testament eine höhere rechtliche Verbindlichkeit und kann im Streitfall als Beweismittel für die Testierfähigkeit dienen.

 

Wann kann die Testierfähigkeit angefochten werden?

Die Anfechtung der Testierfähigkeit ist möglich, wenn begründete Zweifel an der geistigen Verfassung des Erblassers zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung bestehen.

 

Mögliche Gründe für eine Anfechtung

Gründe für eine Anfechtung können beispielsweise eine nachgewiesene Demenzerkrankung oder andere schwere geistige Beeinträchtigungen sein.

 

Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen Testierfähigkeit und Geschäftsfähigkeit

Während die Geschäftsfähigkeit die Fähigkeit umfasst, rechtsgültige Verträge zu schließen, bezieht sich die Testierfähigkeit spezifisch auf die Erstellung eines Testaments. Beide Konzepte basieren jedoch auf der geistigen Kompetenz des Individuums.

 

Auswirkungen auf das Erbrecht

Die Beziehung zwischen Testier- und Geschäftsfähigkeit hat direkte Auswirkungen auf das Erbrecht, insbesondere bei der Gültigkeit von Testamenten und Verträgen.

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Testierfähigkeit im Gesetz

Nach § 2229 Abs. 4 BGB kann ein Testament nicht errichten, wer wegen krankhafter Störung der Geistestätigkeit, wegen Geistesschwäche oder wegen Bewusstseinsstörung nicht in der Lage ist, die Bedeutung einer von ihm abgegebenen Willenserklärung einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln. 

 

Testierunfähig ist nach ständiger Rechtsprechung derjenige, dessen Erwägungen und Willensentschlüsse nicht mehr auf einer dem allgemeinen Verkehrsverständnis entsprechenden Würdigung der Außendinge und der Lebensverhältnisse beruhen, sondern durch krankhaftes Empfinden oder krankhafte Vorstellungen und Gedanken derart beeinflusst werden, dass sie tatsächlich nicht mehr frei sind, sondern vielmehr von diesen krankhaften Einwirkungen beherrscht werden. Diese Unfreiheit der Erwägungen und der Willensbildungen braucht nicht darin zutage zu treten, dass der Erblasser sich keine Vorstellung von der Tatsache der Errichtung eines Testaments und von dessen Inhalt oder von der Tragweite seiner letzten Anordnungen, insbesondere von ihrer Auswirkung auf die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Betroffenen zu machen vermag, sie kann sich vielmehr darauf beschränken, die Motive für die Errichtung einer letztwilligen Verfügung entscheidend zu beeinflussen. Testierunfähig ist daher auch derjenige, der nicht in der Lage ist, sich über die für und gegen seine letztwillige Verfügung sprechenden Gründe ein klares, von krankhaften Einflüssen nicht gestörtes Urteil zu bilden und nach diesem Urteil frei von Einflüssen etwaiger interessierter Dritter zu handeln [vgl. u.a. OLG München, FGPrax 2007, 274 (275)].

 

Fazit

Die Testierfähigkeit ist ein fundamentaler Aspekt im Erbrecht. Ihre Bewertung hängt von verschiedenen Faktoren ab und kann durch medizinische und psychologische Gutachten geprüft werden. Die notarielle Beurkundung spielt dabei eine wichtige Rolle für die rechtliche Verbindlichkeit des Testaments. Im Falle von Zweifeln oder Streitigkeiten kann die Testierfähigkeit angefochten werden. Das Verständnis der Unterschiede und Gemeinsamkeiten zwischen Testier- und Geschäftsfähigkeit ist für die rechtliche Beurteilung von Testamenten von entscheidender Bedeutung.

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Testierfähigkeit vs Geschäftsfähigkeit

Ihre Rechtsanwälte und Fachanwältin für Erbrecht beraten Sie gerne!

Annika Seebach SEEBACH FREY & PARTNER
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Anna Sophia Kaschel
Rechtsanwältin
 

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